Sparen bei Vorsorgepolicen


Durch die abgeschmolzenen Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung sehen sich immer mehr Bundesbürger einem nicht ausreichenden Versicherungsschutz in punkto Vorsorge gegenüber.

Insbesondere das Risiko der Berufsunfähigkeit durch Krankheit ist nicht ausreichend versichert. Fast jeder vierte Arbeitnehmer kann seinen Beruf wegen einer Krankheit nicht bis zur Rente ausüben, weil eine Erkrankung ihn davon abhält. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in diesen Fällen dann für gewöhnlich nur eine Erwerbsminderungsrente, mit der allein Versicherte sich nahe am Existenzminimum (also der Sozialhilfe) sehen.

Um im Fall krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit ausreichend abgesichert zu sein, sollte deshalb so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Police zahlt dann eine Rente, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich an einer Erkrankung leidet, die ihm die Ausübung seines Berufes unmöglich macht.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind im Vergleich zu reinen Risikopolicen recht teuer, so dass bei der Einholung von Angeboten ganz besonders auf ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis geachtet werden sollte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Prämien in einem moderaten Umfang zu halten. Eine davon ist es, bereits in jungen Jahren die Police abzuschließen. Dies wirkt sich wie auch bei der privaten Krankenversicherung günstig auf die Kosten aus. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Laufzeit der Versicherung deutlich vor dem gesetzlichen Rentenalter enden zu lassen.

Mit dem Lebensalter steigt die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalls, was die Kosten treibt. Wer bereits mit 55 Jahren aus der Versicherung wieder aussteigen kann, spart viel Geld. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bis dahin ein ausreichender Vermögensaufbau stattgefunden hat.

Auch die Inkaufnahme der abstrakten Verweisung kann die Prämien senken. Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, die Auszahlung der Rente zu verweigern, wenn zwar der angestammte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, grundsätzlich aber noch Arbeitsfähigkeit besteht. Der Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweisung erhöht die Prämien deutlich. Er bietet jedoch auch einen besonderen Schutz - abwägen ist deshalb angesagt!



Kategorie: Sparen bei Versicherungen